Zum Gläubigerinformationssystem (GIS) gelangen Sie HIER.

Über das Gläubigerinformationssystem können Sie als Gläubiger Ihre Forderung elektronisch anmelden und sich über den Stand Ihrer angemeldeten Forderung und des Verfahrens informieren. Die Zugangsdaten zum Gläubigerinformationssystem erhalten Sie als Gläubiger unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens per Post.

Bei technischen Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an gis@sri.de (bei nicht-technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/in).
 
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
 
  • In Verfahren von Gesellschaften müssen Sie einen Teil des Firmennamens und das Insolvenzgericht eingeben. Anschließend können Sie das Verfahren aufrufen und öffentliche Informationen sehen. Um weitere Informationen einsehen zu können, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen bzw. sich anmelden. Gläubigern vorbehaltene Dokumente können Sie erst einsehen, wenn Sie eine Forderung angemeldet haben und diese festgestellt wurde.

    Zur Anmeldung von Forderungen müssen Sie in "Mein Bereich" (in der Menüleiste am Seitenanfang) wechseln. Sie können eine Forderung mit PIN (Ihre Gläubigerdaten werden vorbelegt) oder ohne PIN anmelden. Die PIN erhalten Sie unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn Sie uns als Gläubiger bekannt sind. Unter Forderungseinsicht können Sie Forderungen einsehen, die Sie nicht über das Gläubigerinformationssystem, sondern per Post angemeldet haben.

  • In Verfahren natürlicher Personen müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen bzw. sich anmelden und sich mit einer PIN legitimieren. Diese erhalten Sie unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn Sie uns als Gläubiger bekannt sind. Verfahrensinformationen können Sie erst einsehen, wenn Sie eine Forderung angemeldet haben und diese festgestellt wurde.

  • Am Ende des Assistenten zur Forderungsanmeldung erhalten Sie eine Übersicht über die erfassten Daten angezeigt. Diese drucken Sie bitte aus, unterschreiben sie und schicken sie an uns.

  • Arbeitnehmer(lohn)forderungen sind brutto anzumelden.

  • Titel sind nicht im Original, sondern ausschließlich in Kopie als Nachweis der Forderung einzureichen.

  • Sie werden nicht benachrichtigt, sofern Ihre Forderung festgestellt wird, sondern nur, wenn sie bestritten wird.

  • Sollten Ihnen Sicherungsrechte an Sachen oder an Rechten des Schuldners zustehen, sind diese dem Unterzeichner gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Der Gegenstand ist dabei so exakt wie möglich zu beschreiben und die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung so genau wie möglich zu bezeichnen.

  • Sollten Sie Ihre Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrig verletzen Unterhaltspflicht oder aus einer Steuerstraftat nach den
    §§ 370, 373 oder 374 AO anmelden, hat dies nach § 174 Abs. 2 InsO unter Begründung der den Vorwurf stützenden Tatsachen zu erfolgen.

  • Die Anmeldung Ihrer Forderungen ist auch dann notwendig, wenn uns die Ansprüche aus der Buchhaltung oder Vorkorrespondenz bekannt sind oder eine Anmeldung bereits vor Insolvenzeröffnung bei uns eingegangen ist.